Verbundausbildung

Ausbildungsinitiative Naturwissenschaft und Technik

Neben unseren eigenen Ausbildungsplätzen schaffen wir mit unseren Angeboten an Ausbildungsdienstleistungen weitere Ausbildungsplätze in der Region. Uns ist dabei wichtig, dass auch kleine und mittlere Firmen ausbilden. Daher stellen wir unsere Ausbildungsinfrastruktur incl. Ausbildungspersonal gegen einen täglichen Pauschalbetrag auch anderen Unternehmen zur Verfügung. In manchen materialintensiven Kursen kommt eine Kurspauschale für diese Ausbildungsmaterialen hinzu.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft macht es wirtschaftlich für kleine Unternehmen keinen Sinn, eine gesonderte oder spezielle Ausbildungsinfrastruktur vorzuhalten. Unternehmen können in einem Kurssystem dann die Teile der Ausbildung im Forschungszentrum durchführen lassen, die im Ausbildungsberufsbild notwendig sind und die sie selber nicht ausbilden können oder wollen. Oft unterstützen wir auch in speziellen Kursen zur Prüfungsvorbereitung.

So funktioniert es

  • Das Forschungszentrum und das Unternehmen schließen einen Kooperationsvertrag mit grundsätzlich unbegrenzter Laufzeit. Dieser ist als Rahmenvertragswerk zu sehen. Festgehalten wird unter anderem, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und die Verantwortung für die Ausbildung ggb. der zuständigen Stelle beim Kooperationsbetrieb verbleibt. Es fallen keine Kosten für diesen Vertrag an.
  • Vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres stimmen sich der Kooperationsbetrieb und das Forschungszentrum darüber ab, welche Inhalte im Forschungszentrum für den oder die Auszubildenden vermittelt werden sollen.
  • Die Rechnungsstellung für die Ausbildungsdienstleitungen erfolgt nach Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnitts. Ein Teil der Kosten für die Verbundausbildung kann - bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen - über ESF-Mittel des Landes erstattungsfähig sein. Wir beraten Sie dazu gerne.

Auch individuelle Kurse sind möglich, werden jedoch nach Aufwand kalkuliert. Bei individuellen Kursen und Nachfragen von Privatleuten werden angebotsbasierte Abrechnungen erstellt.


Die Zentrale Berufsausbildung des Forschungszentrums ist von der Bezirksregierung Köln als „Berufsbildende Einrichtung“ anerkannt. Das bedeutet, dass unsere Ausbildungsdienstleistungen im Rahmen von Verbundausbildungen von der Umsatzsteuer befreit sind [§ 4 Nr. 21 a) bb) UStG]. Sollte es sich bei individuellen Kursen nicht um anerkannte Ausbildungsinhalte handeln, ist eine Umsatzsteuerbefreiung nicht möglich.

Ihre Ansprechperson

Karin Bögel

Kaufmännische Ausbilderin Ansprechperson für Kooperationspartner (Verbundausbildung)

  • Personal
Gebäude 20.15 /
Raum 25
+49 2461/61-1807
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Letzte Änderung: 19.07.2022