Flexibles Arbeiten

Im Forschungszentrum Jülich können verschiedene Formate der Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort genutzt werden, denn unterschiedliche Vereinbarkeitssituationen verlangen nach verschiedenen Arbeitszeitmodellen.

Es kann Gleitzeit, Telearbeit und Mobiles Arbeiten genutzt werden. Außerdem wird das Prinzip der Vorholzeit verfolgt.

Gleitzeit

Grundsätzlich haben alle Mitarbeitende des Forschungszentrums verfügen über ein persönliches Arbeitszeitkonto, das ermöglicht, die Verteilung der täglichen Arbeitszeiten innerhalb des Gleitzeitrahmens (montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) unter Einhaltung des Arbeitsschutzes, des Arbeitszeitgesetzes und der dienstlichen Erfordernisse selbst zu bestimmen. Die Regelung der Gleitzeit gilt jedoch nicht für enige Ausnahmen. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange kann in der Regel frei über den Abbau von Zeitguthaben entschieden werden.

Weitere Informationen zur Gleitzeit finden Sie im Intranet hier.

Telearbeit

Telearbeit ist eine Form der vertraglich geregelten Arbeitsgestaltung, bei welcher die Mitarbeitenden einen Teil der Arbeit von zu Hause aus verrichten. Im Forschungszentrum Jülich wird das Instrument Telearbeit eingesetzt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, nämlich zum Zwecke der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, zu verbessern.

Weitere Informationen zur Telearbeit finden Sie im Intranet hier.

Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit einen Teil der Arbeit von einem anderen Arbeitsort, als dem Forschungszentrum Jülich oder einem seiner Standorte, aus zu verrichten. Mit dem Mobilen Arbeiten wurde die Arbeitsorganisation weiter flexibilisiert und es wurde ein zusätzliches Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geschaffen.

Weitere Informationen zum Mobilen Arbeiten finden Sie im Intranet hier.

Vorholzeit

Neben den regulären 30 Urlaubstagen (bei einer Vollzeittätigkeit) wird im Forschungszentrum eine Vorholzeit erarbeitet, damit alle Mitarbeitende an festgelegten Brückentagen sowie an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr dienstfrei haben. Diese Arbeitszeit ist vorzuarbeiten, wozu abhängig von der Lage der Feiertage und den sich dadurch ergebenden freien Tagen jährlich eine Vorholzeit ermittelt wird, welche zu der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit hinzugerechnet wird.
Die sich so ergebende Arbeitszeit wird Regelarbeitszeit genannt.

Weitere Informationen zur Vorholzeit finden Sie im Intranet hier.

Letzte Änderung: 31.05.2022